Hinweise zur Alternativmedizin
Zu folgender Angabe bin ich gesetzlich verpflichtet:
Die in meiner Praxis eingesetzten Naturheilverfahren wie z.B. die Homöopathie, die Augendiagnose, die Bioresonanztherapie und andere gehören in den Bereich der Erfahrungsheilkunde. Das bedeutet, die Grundlage für diese Therapien bilden die beobachtbaren Erfahrungen bei den Behandelten. Leider gelten Personen, die gesund wurden, als solche noch nicht als wissenschaftlicher Nachweis für die Wirkungsweise oder Wirksamkeit einer Therapie. Alternativmedizin wird von der Schulmedizin nur teilweise anerkannt, da Beweise noch nicht ausreichend erbracht seien. Sie kann andere Verfahren sinnvoll ergänzen.